Die Feuerschutzsteuer ist eine Steuer, die in verschiedenen Ländern auf die Versicherungsprämien für Feuerversicherungen erhoben wird. In Deutschland gehört die Feuerschutzsteuer zu den Ländersteuern und wird auf der Grundlage des Feuerschutzsteuergesetzes (Abkürzung: FeuerschStG) erhoben. Der Feuerschutzsteuer unterliegt die Entgegennahme des Versicherungsentgelts aus 1. Feuerversicherungen einschließlich Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen, 2. Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen, wenn das Versicherungsentgelt teilweise auf [...]
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